Nachrichtenarchiv



| Soziales & Tarifpolitik

Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn hat sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde erhöht. Weitere Erhöhungen sind ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist jedoch für die Baubetriebe nur dann von Bedeutung, wenn keine vorrangige Anwendung des Tarifvertrages Mindestlohn gilt.

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| Soziales & Tarifpolitik

Tarifverhandlungen Lohn und Gehalt - Schlichterspruch angenommen

Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch mit großer Mehrheit zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU zugestimmt hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 14 Monate ab 1. Mai 2020 und kann von den Tarifvertragsparteien frühestens zum 30. Juni 2021 gekündigt werden.

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Seit April gilt höherer Mindestlohn für Bauwirtschaft

Bereits seit 1. April 2020 gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Darauf sollten Zimmerer-Betriebe bei ihren aktuellen Gehaltsabrechnungen achten. Hier lesen Sie nochmals, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.

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SOKA-BAU/UKB gewährt Beitragserleichterungen

Wegen der aktuellen Corona-Situation gewährt die SOKA-BAU/UKB ihren Mitgliedern einige Beitragserleichterungen. Hier lesen Sie, welche Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen wurden. Unter anderem berechnet die SOKA-BAU/UKB für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen.

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Höherer Mindestlohn für Bauwirtschaft gilt ab April

Die Tarifvertragsparteien haben sich geeinigt: Ab 1. April gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Hier lesen Sie, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.

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Tarifergebnis: Verbände stimmen Schlichterspruch zu

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe sind abgeschlossen: Nach der bereits erfolgten Zustimmung durch die IG BAU haben am 31. Mai 2018 auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, den Schlichterspruch vom 12. Mai 2018 angenommen.

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Mindestlohn: Änderungen bei der Dokumentationspflicht

Die geplanten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohns sind zum 1. August 2015 in Kraft getreten.

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Mindestlohn: Verdienstgrenze für Dokumentationspflicht gesenkt

Die ökonomische Vernunft hat sich dann doch noch durchgesetzt. Das Bundesarbeitsministerium zieht die Konsequenzen aus einer sechsmonatigen Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns und kündigte an, die umstrittene Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten zu ändern.

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Tariferhöhung ab 1. Juni 2015

Zur Abrechnung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab Juni 2015 dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe daran erinnern, dass sich auf der Grundlage des Tarifabschluss vom 5. Mai 2014 die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vom 1. Juni 2015 an um eine zweite Stufe um 2,6 % (West) erhöhen.

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| Soziales & Tarifpolitik

Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

Wie nach den Tarifabschlüssen der Jahre davor haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auch nach Abschluss der letzten Tarifverhandlungen 2014 gemeinsam beantragt, die wichtigsten Tarifverträge (BRTV, BBTV, VTV und TZA Bau) für allgemeinverbindlich zu erklären und somit für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlich zur Anwendung zu bringen.

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